AGBs
Allgemeine Auftragsbedingungen der Neuen Mitsch Bus GmbH
1. Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke - aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen - so werden die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet.
Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro begonnener Stunde zusätzlich bis zu 60 Euro verrechnet.
2. Neue Mitsch haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Neue Mitsch trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren. Neue Mitsch haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. Neue Mitsch haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
3. Der Autobus darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.
4. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck).
Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein.
Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus verladen werden. Neue Mitsch haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäcksstücke über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden.
Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet Neue Mitsch nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB.
Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Neue Mitsch bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 55 Euro pro Gepäckstück, ein. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.
5. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers oder Reiseleiters mitgeführt werden.
6. Die Lenker ist verpflichtet, während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.
7. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Neue Mitsch die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,
ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin 10 %
ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 40 %
ab dem 07. Werktag vor dem bestellten Termin 70 %
des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 90 % des vereinbarten Entgeltes.
8. Der Besteller ist verpflichtet, nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routenänderungen, etc. zu bestätigen.
9. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten.
10. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Neue Mitsch direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen.
11. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.


